Erwerb der Fachhochschulreife

Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife, Fachschulreife, …)

1. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist in zwei Teile gegliedert:

Dem „praktischen Teil“ der Fachhochschulreife in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung

oder
einer schulischen Berufsausbildung (Assistentenabschluss)
oder
mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung in einem einschlägigen Bereich.

Dem „schulischen Teil” der Fachhochschulreife (Abschlussprüfungen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch + Schwerpunktfach) Dies erfolgt entweder ausbildungsbegleitend oder zeitversetzt.

1. Das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife gibt es nur in der Vollzeitform. Die Teilzeitform (Abendschule) wird seit dem Schuljahr 2020/2021 nicht mehr angeboten. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation.

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