Zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
Die Vereinbarung bzw. den Vertrag für Berufspraktikanten sowie eine Handreichung Berufspraktikanten für Anleiter*innen finden Sie im Downloadbereich.
Bildungsziel
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz und stärkt die Personal- und Sozialkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus ist durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand
sowie
der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP). Ersatzweise zum 1BKSP gilt auch die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger oder eine gleichwertige, in Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung. Ersatzweise zum 1BKSP zählt ebenso die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife. Ohne den Besuch des 1BKSPs ist in jedem Fall auch ein mindestens 6-wöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung Voraussetzung.
ANMELDUNG
Die Anmeldung muss bis zum 1. März eines Jahres an der Merian-Schule eingegangen sein. Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:
Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:
tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen schulischen und ggf. beruflichen Werdegang
beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse und Bescheinigungen
schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde
Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.
Stundentafel
Abschlussprüfung
Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.
BERUFSPRAKTIKUM
Der schulischen Ausbildung folgt ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Die sozialpädagogische Einrichtung für das Berufspraktikum ist von den Absolventen selbst auszuwählen. Das Berufspraktikum wird von der Schule durch Praxisbesuche, Praxisberatung, Studientage und Fortbildungsveranstaltungen begleitet.
Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Mit dessen erfolgreichem Abschluss wird die „Staatliche Anerkennung als Erzieherin/als Erzieher“ erworben.
Förderung, ELTERNUNABHÄNGIGES AUFSTIEGS-BAFÖG
Seit August 2020 kann für den Besuch der Schulart 2BKSP sogenanntes Aufstiegs-BAföG beantragt werden! Die Förderung beträgt monatlich maximal 783 Euro (Stand Schuljahr 21/22), unabhängig davon, ob man zu Hause lebt oder nicht. Und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern! Die Unterhaltsförderung wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. sie muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen gibt es hier.
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