Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA)

Diese Ausbildung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 auch in der Teilzeitform (Dauer 4 Jahre) angeboten.
Wichtige Zusatzinformationen zur Teilzeitform finden Sie hier.
Musterverträge für die praxisintegrierte Ausbildung in Vollzeit und Teilzeit finden Sie im Downloadbereich.

Kurzfilm

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an der Merian-Schule

Dauer: 4:35 min

PIA: Die praxisintegrierte Ausbildung

Dauer: 1:01 min

Das Fach EBG – Erziehung und Betreuung gestalten

Dauer: 0:35 min

Der Werdegang von Frau Grimm zur Lehrkraft an der Merian-Schule

Dauer: 0:40 min

Kunst in der Abteilung Sozialpädagogik (1)

Dauer: 2:15 min

Kunst in der Abteilung Sozialpädagogik (2)

Dauer: 3:10 min

Farbgeschichten – mit Untertiteln

Dauer: 4:01 min

Bildungsziel

Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur Erzieherin/zum Erzieher ist ein dualer Ausbildungsgang an der Fachschule für Sozialpädagogik. Analog zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher im 2BKSP befähigt er die Schülerinnen und Schüler dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.

Sowohl die dreijährige Vollzeit– als auch die vierjährige Teilzeit-Ausbildung verknüpft praktische und theoretische Inhalte verteilt auf drei Unterrichtstage und zwei Praxistage pro Woche ergänzt durch Blockpraktika. Dabei findet die Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer kontinuierlich in derselben Einrichtung statt. Um Beruf und Familie möglichst gut vereinbaren zu können, findet der PIA-Teilzeit-Unterricht immer von 8.40 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Ausbildungsvergütung und einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die praxisintegrierte Ausbildung endet bei erfolgreichem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Staatliche anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“. Der Besuch von Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik und eine Zusatzprüfung ermöglicht darüber hinaus den Erwerb der Fachhochschulreife.

Einen Überblick über die Inhalte der drei praxisintegrierten Ausbildungsjahre in Vollzeit finden Sie in der Datei Praxistreppe_PIA.pdf.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Eckpunktepapier des Kultusministeriums Baden-Württemberg: Eckpunktepapier_PIA.pdf

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik sind:

mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand

und

der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes

oder

ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung

oder  

die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist

oder

eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend

oder

eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auf diese zweijährige Vollzeittätigkeit kann auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden.

oder

eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung,

oder

die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Eignung einer Bewerberin/eines Bewerbers wird von der Schule festgestellt.

ANMELDUNG

Das Anmeldeformular für PIA-Vollzeit und PIA-Teilzeit ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

R

tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen schulischen und ggf. beruflichen Werdegang

R

beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse und Bescheinigungen

R

schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde

R

Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung kann nachgereicht werden

Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.

StundentafelN

PIA VollzeitFORM

1. Pflichtbereich (Theorie)
Wochenstunden
1. Jahr
Wochenstunden
2. Jahr
Wochenstunden
3. Jahr
1.1 Fächer
Religionslehre/Religionspädagogik
2
1
1
Deutsch
1
2
1
Englisch
1
2
1
1.2 Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren
2,5
2,5
2,5
Erziehung und Betreuung gestalten
2,5
2
3
Bildung und Entwicklung fördern I
2
2,5
2
Bildung und Entwicklung fördern II
4,5
3
3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
2
2
2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
1
1
2
2. Wahlpflichtbereich
Wochenstunden
1. Jahr
Wochenstunden
2. Jahr
Wochenstunden
3. Jahr
Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik oder andere fachliche Inhalte
2
2
2
Gesamtstunden
20,5
20,0
19,5
3. Pflichtbereich (Praxis)
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Sozialpädagogisches Handeln (mind. 2000 Stunden)
650
650
700
4. Wahlbereich
Wochenstunden
1. Jahr
Wochenstunden
2. Jahr
Wochenstunden
3. Jahr
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mathematik
2
2
2
Englisch
1
0
1
Weitere Wahlfächer

PIA TeilzeitFORM

1. Pflichtbereich (Theorie)
Wochenstunden
1. Jahr
Wochenstunden 2. Jahr
Wochenstunden 3. Jahr
Wochenstunden 4. Jahr
1.1 Fächer
Religionslehre/Religionspädagogik
1
1
1
1
Deutsch
1
1
1
1
Englisch
1
1
1
1
1.2 Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren
2
2
2
1,5
Erziehung und Betreuung gestalten
1,5
2
2
2
Bildung und Entwicklung fördern I
1,5
1,5
2
1,5
Bildung und Entwicklung fördern II
2,5
3
3
2
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
1,5
1,5
1,5
1,5
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
1
1
1
1
2. Wahlpflichtbereich
Wochenstunden 1. Jahr
Wochenstunden 2. Jahr
Wochenstunden 3. Jahr
Wochenstunden 4. Jahr
Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik oder andere fachliche Inhalte
1,5
1,5
1,5
1,5
Gesamtstunden
14,5
15,5
16,0
14,0
3. Pflichtbereich (Praxis)
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
Sozialpädagogisches Handeln (mind. 2000 Stunden)
500
500
500
500
4. Wahlbereich
Wochenstunden 1. Jahr
Wochenstunden 2. Jahr
Wochenstunden 3. Jahr
Wochenstunden 4. Jahr
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mathematik
1,5
1,5
1,5
1,5
Englisch
1
1
Weitere Wahlfächer

Abschlussprüfung

Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.

Förderung

An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen können Zuschüsse nach dem BAföG gewährt werden.

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Schulnetzwerk (Nextcloud)

Schulkonsole

WebUntis (Stundenplan)

Webmail für Lehrkräfte

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