Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA)
Diese Ausbildung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 auch in der Teilzeitform (Dauer 4 Jahre) angeboten.
Wichtige Zusatzinformationen zur Teilzeitform finden Sie hier.
Musterverträge für die praxisintegrierte Ausbildung in Vollzeit und Teilzeit finden Sie im Downloadbereich.
Bildungsziel
Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur Erzieherin/zum Erzieher ist ein dualer Ausbildungsgang an der Fachschule für Sozialpädagogik. Analog zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher im 2BKSP befähigt er die Schülerinnen und Schüler dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Sowohl die dreijährige Vollzeit– als auch die vierjährige Teilzeit-Ausbildung verknüpft praktische und theoretische Inhalte verteilt auf drei Unterrichtstage und zwei Praxistage pro Woche ergänzt durch Blockpraktika. Dabei findet die Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer kontinuierlich in derselben Einrichtung statt. Um Beruf und Familie möglichst gut vereinbaren zu können, findet der PIA-Teilzeit-Unterricht immer von 8.40 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Ausbildungsvergütung und einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die praxisintegrierte Ausbildung endet bei erfolgreichem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Staatliche anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“. Der Besuch von Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik und eine Zusatzprüfung ermöglicht darüber hinaus den Erwerb der Fachhochschulreife.
Einen Überblick über die Inhalte der drei praxisintegrierten Ausbildungsjahre in Vollzeit finden Sie in der Datei Praxistreppe_PIA.pdf.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Eckpunktepapier des Kultusministeriums Baden-Württemberg: Eckpunktepapier_PIA.pdf
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik sind:
mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand
und
der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder
ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
oder
die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend
oder
eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auf diese zweijährige Vollzeittätigkeit kann auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden.
oder
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Eignung einer Bewerberin/eines Bewerbers wird von der Schule festgestellt.
ANMELDUNG
Das Anmeldeformular für PIA-Vollzeit und PIA-Teilzeit ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:
Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:
tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen schulischen und ggf. beruflichen Werdegang
beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse und Bescheinigungen
schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde
Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung kann nachgereicht werden
Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.
StundentafelN
PIA VollzeitFORM
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
PIA TeilzeitFORM
1. Jahr
Abschlussprüfung
Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.
Förderung
An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen können Zuschüsse nach dem BAföG gewährt werden.
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