Elternunabhängiges Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
Seit August 2020 kann für den Besuch einer Fachschule, damit auch für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in sogenanntes Aufstiegs-BAföG beantragt werden! (Gilt für die 2-jährige Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP), nicht für das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP).
Die Förderung beträgt monatlich maximal 783 Euro (Stand Schuljahr 21/22), unabhängig davon, ob man zu Hause lebt oder nicht. Und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern! Die Unterhaltsförderung wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d.h. sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Einkommensfreibetrag für Schüler*innen beträgt 290 Euro. Durch die zusätzliche Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist damit ein Minijob mit Einkünften bis zu 450 Euro anrechnungsfrei. Eigenes Vermögen der Schüler*innen wird erst ab 45.000 Euro angerechnet.
Zum Unterhaltsbeitrag gibt es Zuschläge für Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner*in. Krankenversicherungsbeiträge können übernommen werden, sofern man nicht mehr familienversichert ist. Als Ausländer*in ist man förderungsberechtigt, wenn man seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat und über bestimmte Aufenthaltstitel beziehungsweise über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügt.
Weitere Infos und Anträge: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Unsere Schulsozialarbeit ist Ihnen gerne beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
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